Skip to main content

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Allgemeines

1.1 Aufträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

1.2 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten für unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

1.3 Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Bestellers als erteilt, falls er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

1.4 Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte bleiben unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen imübrigen gültig.

Zahlungsbedingungen

Ist in unserer Auftragsbestätigung nichts Anderes festgelegt, haben Zahlungen nach Rechnungseingang innerhalb 14 Tage netto, für uns spesenfrei zu erfolgen. Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankzinssatz berechnen. Sämtliche Mahn- und lnkassospesen sind hierbei zu ersetzen.

Lieferzeit

3.1 Lieferzeiten sind unverbindlich, wenn wir keine schriftliche Lıefergarantie erteilen. Auch die Einhaltung einer Liefergarantie setzt die Klärung aller techn. Details voraus.

3.2 Auch eine verbindliche Lieferzeit verlängert sich durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, unvorhergesehene Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung und dergleichen.

3.3 Bei Nichteinhaltung verbindlicher Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden Gründen kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten, falls wir in Verzug sind und eine angemessene

Nachfrist schuldhaft nicht eingehalten haben. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Lieferumfang und Gefahrtragung

4.1 Mehr- oder Minderlieferung bis zu 2 % ist zulässig,

4.2 Teillieferungen sind zulässig und können berechnet werden.

4.3 Falls im Einzelfall nichts Anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk und der Versand auf Gefahr des Bestellers.

Haftung und Gewährleistung

5.1 Beanstandungen jeder Lieferung nach Richtigkeit, Menge und Güte müssen unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware vom Besteller schriftlich angezeigt werden. Andernfalls erlöschen jedwede Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche.

5.2 Bei rechtzeitiger und begründeter Rüge sind die betroffenen Teile von uns nach billigem Ermessen unentgeltlich zu ersetzen oder nachzubessern. oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.

5.3 Ansprüche des Bestellers aus rechtzeitigen und begründeten Beanstandungen verjähren in 6 Monaten nach Zugang der Ware. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

5.4 Bei Unmöglichkeit, Unterbleiben oder Scheitern der Gewährleistung kann der Besteller nach Ablauf einer uns schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Auftrag hinsichtlich der rechtzeitig und begründet beanstandeten Teile zurücktreten.

5.5 Andere Ansprüche. insbesondere auf Schadenersatz - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - kann der Besteller nicht geltend machen, auch nicht unter Berufung auf sonstige vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten. Etwaige Ansprüche verjähren nach 5.3.

Eigentumsvorbehalt

6.1 Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen unser Eigentum.

6.2 Der Besteller tritt uns bereits mit Zugang der Auftragsbestätigung alle Forderungen ab, die ihm durch den Weiterverkauf der von uns gelieferten Teile entstehen. Werden von uns gelieferte Teile mit anderen nicht von uns gelieferten Waren verbunden und weiter veräußert, so geht die Forderung des Bestellers gegen den Dritterwerber in Höhe des von dem Besteller für die jeweiligen Teile uns geschuldeten Entgeltes auf uns über.

6.3 Werden von uns gelieferte Teile mit anderen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so ist vereinbart, dass der Besteller uns an der neuen Sache das Miteigentum zu dem Anteil einräumt, der dem Wertverhältnis der von uns gelieferten zu den anderen Teilen entspricht.

6.4 Das Herausgabeverlangen aufgrund des Eigentumsvorbehaltes, sowie die etwaige Pfändung der Teile durch uns gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung als Rücktritt vom Vertrag. Die Herausgabe kann aufgrund Zahlungsverzuges des Bestellers verlangt werden.

6.5 Ist bei Auslandslieferungen im Land des Bestellers der Eigentumsvorbehalt nicht ohne weiteres wirksam, so ist der Besteller verpflichtet, an der Herbeiführung der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts oder an der Begründung einer vergleichbaren Sicherheit mitzuwirken.

Abruf- und Annahmeverzögerungen

7.1 Wird die Auslieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so bleibt der Auftrag trotzdem bestehen.

7.2 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, muss auf Abruf bestellte Ware spätestens innerhalb eines Jahres nach Zugang der Auftragsbestätigung vollständig abgenommen sein.

7.3 Kommt der Besteller mit Abruf oder Abnahme in Verzug, so können wir die Ware in Rechnung stellen und auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach unserem billigem Ermessen einlagern.

7.4 Stimmen wir der Stornierung eines Auftrages zu, so gehen - wenn dem Besteller kein Rücktrittsrecht nach 3.3 oder 5.4 zusteht - alle uns im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandenen Kosten zu Lasten des Bestellers.

Schutzrechte

Für die nach Zeichnung oder Muster angefertigten Teile wird jede Verantwortung wegen Patentverletzung oder Schutzrechten Dritter abgelehnt. Für alle Schäden, die uns durch etwaige Verletzung entstehen, haftet der Besteller und hat hierfür Ersatz zu leisten.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1 Gerichtsstand ist Backnang, auch für gerichtliche Mahnverfahren sowie für Wechsel- und Scheckverfahren. Bei Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können wir statt in Backnang auch am Sitz des Kunden klagen.

9.2 Die Vertragsbeziehungen unterstehen dem Recht der BRD.